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VG München, 19.07.2016 - M 1 K 16.50009 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens nach Ablauf der Überstellungsfrist
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
Auszug aus VG München, 19.07.2016 - M 1 K 16.50009
Aus den auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Staatsangehöriger eines Drittlandes in einem Mitgliedstaat gestellt hat (Dublin II-VO) ergangenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2015 (1 C 32.14, 1 C 33.14, 1 C 34.14 - juris) ergibt sich nichts anderes, da sie auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 13 A 1692/15
Nichtzulassung einer Berufung wegen Divergenz sowie Aufnahmebedingungen nach …
Auszug aus VG München, 19.07.2016 - M 1 K 16.50009
Es steht nicht fest, dass Italien ihn aufnehmen und das Asylverfahren durchführen wird (OVG NRW, B. v. 11.11.2015 - 13 A 1692/15.A - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006
Asylrecht Afghanistan; Zuständigkeit zur Entscheidung über Asylantrag; Ablauf der …
Auszug aus VG München, 19.07.2016 - M 1 K 16.50009
Die Regelung stützt sich auf die Überlegung, dass der Mitgliedstaat, der die Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat nicht zeitgemäß durchführt, die Folgen tragen muss (BayVGH, B. v. 11.5.2015 - 13a ZB 15.50006 - juris Rn. 4 f.).